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Sportversicherungen
Die Sport-Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die man anderen oder fremdem Eigentum zugefügt hat. Für Sporttreibende gehört die
Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung.
Versicherungsexperte Xaver Wittmann: „Wer Sport treibt, sollte sich bewusst sein, dass er dadurch Sachschäden am Eigentum anderer verursachen kann. Wer
beispielsweise mit einem Ball eine Scheibe einschlägt oder beim Mountainbiken gegen ein Fahrzeug am Straßenrand prallt, muss in der Regel dem Eigentümer des Fahrzeugs den entstandenen Schaden ersetzen.“
Den Schaden übernimmt eine private Haftpflichtversicherung, vorausgesetzt, sie schließt Schäden durch die betriebene Sportart explizit
mit ein. Und hier liegt der Haken bei vielen Angeboten, die bestimmte Sportarten vom Versicherungsschutz ausgenommen haben.
Die Sport-Haftpflicht, die Sie bei uns direkt online abschließen können,
schließt die meisten Freizeitsportarten mit ein und ist dabei trotzdem noch viel günstiger als andere Angebote auf dem Markt (
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).
Darüber hinaus kommt es vor, dass Unbeteiligte durch Sporttreibende verletzt werden. Im Bereich des Wintersports ist dies keine Seltenheit. In
Wintersportorten kommt es tagtäglich vor, dass Snowboarder und Skifahrer zum Beispiel wegen schlechter Sichtverhältnisse oder Unachtsamkeit kollidieren. Die Folgen können verheerend sein. Denn
neben einem Schmerzensgeld könnte der Leidtragende auch versuchen, Verdienstausfall für seinen Krankenhausaufenthalt sowie eine lebenslange Rente bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen als
Folge des Unfalls zu fordern. Um derartige Ansprüche abzuwehren bzw. mögliche Zahlungen zu übernehmen, macht eine private Haftpflichtversicherung, die Skiunfälle bzw. Snowboardunfälle einschließt,
auf jeden Fall Sinn.
Die Sport-Haftpflichtversicherung - eine Haftpflicht, die speziell für Freizeitsportler entwickelt wurde und viele Sportarten einschließt, die bei
anderen Haftpflichtversicherungen nicht versicherbar sind. Und trotzdem ist die Haftpflicht günstiger als die meisten anderen Versicherungen auf dem Markt. Überzeugen Sie sich selbst!
Folgende Freizeit-Sportarten sind von der Haftpflichtversicherung eingeschlossen:
- Aerobic
- Aikido (auch freizeitmäßige Wettkämpfe)
- Aqua-Fitness
- Badminton
- Bergwandern
- Bobfahren, auch freizeitmäßige Rennen
- Beach-Volleyball
- BMX-Fahren, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
- Capoeira (Tanz der Capoeira)
- Eishockey, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Eisklettern
- Eiskunstlaufen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Eistanzen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Fechten, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Fitness
- Fußball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Golf, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Gymnastik
- Handball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Hockey, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Ice-Golfing (Eisgolfen)
- Inlineskaten
- Jiu-Jitsu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Joggen
- Judo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Karate, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Kendo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Kitesurfen, Kitebuggy, Kitesailen, Kiteboarden (die Ausübung und die Nutzung der dafür typischen Sportgeräte ist bis zur Höhe von max. 30
Meter Schleppschirm mitversichert, versichert sind auch Freizeitrennen dieser Sportarten).
- Klettern
- Kobudo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Krafttraining
- Kung Fu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Laufen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Leichtathletik, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Mountainbiken, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
- Nordic Walking
- Poweriser
- Power-Yoga
- Qi Gong
- Radfahren (Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen
sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
- Rafting
- Reiten, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Pferderennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu.
- Segeln (Ausleihen fremder unmotorisierter Segelboote; ohne Hilfsmotor); Anmerkung: für eigene Segelboote sollte eine
Wassersporthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (auf Einzelanfrage)
- Schwimmen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Selbstverteidigungskurse
- Skifahren, auch freizeitmäßige Rennen
- Snowboarden, auch freizeitmäßige Rennen
- Snowkiten (die Ausübung und die Nutzung der dafür typischen Sportgeräte ist bis zur Höhe von max. 30 Meter Schleppschirm mitversichert, versichert
sind auch Freizeitrennen dieser Sportarten).
- Squash, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Surfen (Besitz und Führen eigener und geliehener Surfbretter)
- Taek-won-Do, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Tai Chi
- Tanzen
- Tauchen
- Tennis, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Triathlon, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
- Volleyball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Wandern
- Wakeboarden, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- WingTsun, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Windsurfen (eigene und geliehene Surfbretter), auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Wushu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
- Yoga
Weitere Sportarten auf Anfrage.
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