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Sportversicherungen: Risikoleben nicht nur bei Risikosportarten
Risikolebensversicherung
Immer wieder kommt es vor, dass Sportler beim Ausüben ihrer Sportart zu Tode kommen. Das gilt nicht nur für Risikosportarten wie Base-Jumping, Free-Climbing oder auch
Fallschirmspringen und andere Extremsportarten, sondern für jede Art von Sport. Wer Freizeitsport betreibt, sollte sich auch der Risiken bewusst sein. Im schlimmsten Fall kann es vorkommen, dass ein
Sportler für eine Unachtsamkeit mit seinem Leben bezahlt.
Die günstige Form der Hinterbliebenenabsicherung ist
die Risikolebensversicherung. Mit dieser kann ein Freizeitsportler im Todesfall seine Familie vor dem drohenden Ruin schützen. Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme im
Todesfall an die Begünstigten aus.
Ein Selbständiger kann beispielsweise auch seinen Geschäftspartner durch eine Risikolebensversicherung davor bewahren, dass der Geschäftspartner den Betrieb nach dem Tod des
Freizeitsportlers schließen muss. Versicherungsexperte Xaver Wittmann erklärt: „Leistungen aus der Risikolebensversicherung können in diesem Falle dafür
verwendet werden, kurzfristig einen neuen Partner einzustellen bzw. liquide Mittel für den laufenden Geschäftsverkehr bereitzustellen oder betriebliche Schulden zu tilgen.“
Da das Angebot an Risikolebensversicherungen am Versicherungsmarkt sehr vielschichtig und unübersichtlich ist und die vom Freizeitsportler
ausgeübten Sportarten auf jeden Fall versichert sein müssen, ist eine Beratung in diesem Bereich unerlässlich. Das Verschweigen einer
Risikosportart kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Vida Versicherungs- und Finanzdienst AG hilft als unabhängiger Versicherungsmakler bei der Auswahl der passenden Risiko-Lebensversicherungen weiter.
Lassen Sie sich unverbindlich zum Thema Versicherungen und Sport beraten!
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